§ 15 - Ausschluss vom Konsensprinzip
(1) Ungeachtet des Prinzips eines dauerhaften Konsens zwischen den Beziehungsteilnehmern nach § 14, gibt es Situationen und Umstände, in denen kein tatsächlicher Konsens erreicht werden kann, ohne dass einer der Beziehungsteilnehmer benachteiligt wird. Solche Situationen sind nicht durch einen Konsens lösbar und fallen daher nicht unter das Konsensprinzip von Beziehungsverhältnissen.
(2) Die Situationen und Umstände, die vom Konsensprinzip ausgeschlossen sind, werden in den folgenden Paragraphen jeweils benannt.
(3) Liegt eine gemäß Absatz 1 entsprechende Situation vor, so kann sie nur gelöst werden, indem einer Beziehungsteilnehmer auf seine Anspruchsfreiheit gemäß § 13 verzichtet und dem Willen des anderen zustimmt.
Bei der Überlegung, welcher von beiden Beziehungsteilnehmer auf seinen Willen verzichtet, sollten sich beide daran orientieren, wer von ihnen den geringeren Schaden durch einen Verzicht davon trägt.
Des Weiteren darf der Beziehungsteilnehmer, dessen Recht auf freie Persönlichkeit stärker bei einem Verzicht eingeschränkt werden würde, darauf beharren, dass sein Willen in dieser Situation gilt.
Bạn đang đọc truyện trên: Truyen247.Pro