Muss man ein Gewerbe als Indie-Autorin anmelden?
Nachdem diese Frage hier bereits einmal diskutiert wurde, habe ich mich dazu entschlossen, hierzu noch einmal ein Kapitel zu verfassen.
Dafür habe ich mich mit einigen Indie-Autoren ausgetauscht und nachgefragt. Eben, weil ich selbst im ersten Moment verunsichert war. Und bevor ich euch hier etwas falsches erzähle, frage ich lieber bei erfahrenen Indie-Autoren nach.
Die Frage, die hier aufkam, war: Muss ich als Indie-Autorin im Self Publishing ein Gewerbe anmelden?
Antwort: NEIN!
Begründung: Du machst doch nicht die Produktion in deinem Haus selbst. Die ist ausgelagert. Du gibst nur dein Produkt als Datei weiter.
Du musst kein Gewerbe anmelden, wenn du nicht genau wie ein Verlag massig produzierst und handelst. Ich hatte ein sechs wöchiges Gründerseminar und das war immer wieder Thema. Wir haben das totdiskutiert. Fazit der Steuerberaterin, wenn du richtig auf Massenproduktion umsteigst, Merchandise etc. verkaufst und selbst druckst, dann ist das Produktion. Dann muss auch ein Gewerbe angemeldet werden. Du bist dann ein Verlag.
Da man als SPler aber sein eigenes Werk verkauft, was einzeln für jeden Kunden angefertigt wird, fällt das unter künstlerisches Schaffen (keine Serienproduktion). Also Verkauf der eigenen künstlerischen Schaffenskraft. Es ist eine Gratwanderung und offensichtlich eine Lücke im System, weil normal Verlag und Autor getrennt sind, aber genau deshalb ist es nicht zwingend nötig, ein Gewerbe anzumelden. Noch dazu erwartet das Amazon auch nicht... Sie wollen nur deine freiberufliche Steuernummer. Und die bekommst du auch ohne Gewerbe... Im Zweifelsfall beim Finanzamt nachfragen und nicht verunsichern lassen. Im Zentrum deiner Arbeit steht ein künstlerisches Produkt, was du weiterverkaufst. Mit Gewerbe dürftest du sonst auch nicht in die Künstlersozialkasse, aber natürlich gibt es Autoren, die selbst veröffentlichen, die darin sind, was an genau dieser Argumentation liegt.
Man sieht deutlich, dass unter Gewerbe „Handel" fällt, dass gleichzeitig aber auch die selbstständige Tätigkeit ausgeschlossen ist. Diese beinhaltet: „Die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit"
Hier ein Link von der IHK mit einer PDF, die den Unterschied erklärt: http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_Abgrenzung_Gewerbefreie_Berufe.pdf
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