Künstlersozialkasse
Nachdem ich mich dann jetzt also erst einmal etwas weiter schlau gemacht habe, wurde mir gesagt, dass man sich als Freiberufler (Autor, Verleger ect.) an die Künstlersozialkasse wenden muss.
Die Künstlersozialkasse läuft genauso ab, wie bei einem ganz normalen festen Job mit einer 40 Std. Woche und einem regelmäßigen Einkommen. Das heißt, man zahlt in diese Kasse ein und erhält dadurch dann eben die Beiträge wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zu beachten ist hierbei, dass man eben nur einzahlen kann, wenn man wirklich alle drei Monate auch das Geld durch den Verkauf erhält. Verkauft man in drei Monaten 10 Bücher, dann greift die Kasse nicht. Denn das tut sie erst, wenn man die 450€ überschritten hat. Also sprich, man verdient in den drei Monaten 460€ am Buchverkauf, würde die Kasse greifen.
Wann muss dieser Fragebogen an die Kasse ausgefüllt werden? Dieser muss erst ausgefüllt und abgegeben werden, wenn man Geld durch seinen Buchverkauf einnimmt. Also sprich, der Monate nach dem VÖ Datum bei Amazon ect.
Deswegen: Hebt die gesamten Abrechnungen auf!
Hier kommt ihr zur Website: http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Und hier geht's zu den Informationen, die ihr wissen müsst: http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html
Bei weiteren Fragen ruft einfach bei der Kasse an.
Uhrzeit: von 9:00 bis 16:00 Uhr
Sprechzeiten: Montag bis Freitag
Service-Center: 04421 9734051500
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