
Das Grundgesetz von Loreána
1.
Die Bevölkerungsschichten sind in folgende Augenfarben zu unterteilen:
Blau
Königsfamilie und Adel
Grau
Wissenschaftler, Vertreter der Künste
Grün
Mitarbeiter des Schlosses: Köche, Diener, Zofen, Schlosswache
Braun
Unterschicht: Bauern und Bürger der normalen Bevölkerung
2.
Ehen zwischen verschiedenen Augenfarben sind verboten.
Diese werden als ungleich bezeichnet.
3.
Um die Bildung ungleicher Beziehungen zu vermeiden, ist es verboten, Menschen mit anderer Augenfarbe in die Augen zu sehen. Darüber hinaus ist es im eigenen Ermessen der Einzelpersonen, den Kontakt zu ungleichen Menschen so gering wie möglich zu halten. Deshalb leben die Vertreter der Augenfarben getrennt in für sie vorgesehenen Gebieten.
4.
Da ungleiche Ehen verboten sind, sind auch unklare Augenfarben verboten.
Als unklare Augenfarbe ist die Mischung aus verschiedenen Augenfarben definiert. Diese tritt bei Kindern von Vollziehern der ungleichen Ehe auf.
5.
Berufe sind zwischen den Augenfarben aufgeteilt. Es ist verboten, einen nicht für seine Augenfarbe zugelassenen Beruf auszuführen.
6.
Wer diese festgelegten Regeln missachtet, kann ohne Gerichtsverhandlung der Todesstrafe ausgesetzt werden.
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